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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8968807 2011/11/08 10/26/11

Einschulung

Leistungsbeschreibung

Alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Eltern melden ihr Kind im September/ Oktober vor Schulbeginn in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.

Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein sogenannter Gestattungsantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

s. a. Einschulungsuntersuchung

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An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958574 Schulrecht
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel