Inhalt:
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe)
| Leistungsbeschreibung |
Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen. Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Weitere Voraussetzung ist, dass dem Hilfesuchenden die Aufbringung der benötigten Mittel für die Eingliederungshilfe aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. Für die Anrechnung gelten besondere Regelungen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk sich der Empfänger der Hilfe tatsächlich aufhält. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Sollten Sie nach Prüfung ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese ab dem Tag gewährt, an dem der Landkreis oder die kreisfreie Stadt davon Kenntnis erlangt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Um eine möglichst effektive Förderung des behinderten Menschen zu erreichen, stellt der Sozialhilfeträger möglichst früh gemeinsam mit dem behinderten Menschen, dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt und eventuell mit dem Jugendamt bzw. der Arbeitsagentur einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf. |
| Rechtsgrundlage |
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII - §§ 53, 54) |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa Landkreis Kassel |

