Inhalt:
Einbürgerung
| Leistungsbeschreibung |
Ausländer können unterbestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die
Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro, für miteinzubürgernde
minderjährige Kinder bei 51 Euro. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Wo finde ich weiterführende Informationen? Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten: |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Standesamt Regierungspräsidium Kassel |

