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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8959700 2011/01/26 10/59/16

Bodenrichtwerte

Leistungsbeschreibung

Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z.B.:

  • Wohnbauflächen
  • gemischte Bauflächen
  • gewerbliche Bauflächen
  • landwirtschaftliche Flächen

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Wer in Hessen Informationen über den Wert eines Grundstücks benötigt, kann diese online über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Hessen abfragen. Die Präsentation der Bodenrichtwerte erfolgt mit Hilfe des Hessenviewers.

Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte oder schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können kostenpflichtig bei den örtlichen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beantragt werden.

 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnungen eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Online-Recherche der Bodenrichtwerte in BORIS Hessen ist kostenfrei.

Für Bodenrichtwertauskünfte und Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte werden Gebühren nach der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) erhoben.
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Rechtsgrundlage 9023276
Was sollte ich noch wissen?

Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Qualität, Erschließungszu¬stand und / oder Größe vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden.

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Formulare
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Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bauverwaltung