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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8960521 2011/07/22 17/08/48

Bodendenkmalpflege

Leistungsbeschreibung

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren

  • menschlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (archäologische Denkmale) oder
  • tierischen oder pflanzlichen Lebens, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (paläontologische Denkmäler),

handelt.

Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.

Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.

9032163
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.

9032164
Rechtsgrundlage

Hessisches Denkmalschutzgesetz

9032165
Formulare
Anliegenkategorien: 8958334 Sonstiges
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bauleitplanung, Bauaufsicht, Dorferneuerung, Umwelt- und Naturschutz