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Bodendenkmalpflege
| Leistungsbeschreibung |
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
handelt. Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung. Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bauleitplanung, Bauaufsicht, Dorferneuerung, Umwelt- und Naturschutz |

