Inhalt:
Bodenabbaugenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich
In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

