Inhalt:
Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
| Leistungsbeschreibung |
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung zum Ausgleich von blindheitsbedingten Mehraufwendungen, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Sie kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Aufstockungsleistungen können blinde, volljährige Menschen zusätzlich zum Hessischen Landesblindengeld beantragen. Es handelt sich ebenfalls um eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung, die den Blindengeldbetrag für blinde Menschen nochmals um 14% aufstockt.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen - |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Leistungsbewilligung erfolgt mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Im Land Hessen kommt vorrangig Blindengeld nach dem Gesetz über das Landesblindengeld in Betracht. Siehe dazu auch das Stichwort Landesblindengeld. |
| Bemerkungen |
Tiefergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen unter www.lwv-hessen.de |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Krankheit und Gesundheit Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |

