Inhalt:
Baulasten, Baulastenverzeichnis
| Leistungsbeschreibung |
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der VwKostO HMWVL bzw. der kommunalen Bauaufsichtgebührensatzung festgelegt.
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| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung Grundstückskauf |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bauverwaltung Landkreis Kassel |

