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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9710392 2012/04/25 09/32/53

Arbeitsuchend, arbeitslos, Meldung bei der Arbeitsagentur

Leistungsbeschreibung

Arbeitsuchend
Sie sollten sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden,

  • wenn Ihnen eine Kündigung droht,
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft,
  • Sie nach längerer Krankheitszeit wieder Arbeit suchen,
  • die Schule, Berufsausbildung oder Studium zu Ende geht und noch kein Arbeitsplatz in Sicht ist,
  • Sie nach längeren Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen wollen
  • oder wenn Sie aus sonstigen Gründen eine Arbeit suchen.

Je eher Ihre Meldung vorliegt, desto schneller kann Ihnen die Agentur für Arbeit auch bei der Suche nach einer neuen Stelle behilflich sein.

Gesetzliche Meldepflicht
Arbeitnehmer und Auszubildende sind gesetzlich verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Sollten Sie erfahren, dass Ihre Beschäftigung oder Ausbildung in weniger als drei Monaten endet, müssen Sie die Meldung innerhalb von drei Tagen abgeben, nachdem Sie Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt erhielten.

HINWEIS: Die Pflicht, sich arbeitsuchend zu melden, besteht auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen und auf eine Weiterbeschäftigung hoffen.

Meldung per Schreiben, online oder telefonisch

Die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung ist telefonisch, schriftlich (Papierform, Fax, E-Mail) oder online über die Internetplattform "Jobbörse" möglich.
Für die telefonische Anzeige steht Ihnen Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr, die bundesweit einheitliche Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung:Service-Telefon 01801 555 111 *

Arbeitslos

Sofern Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld begehren, müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung kann drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit vorgenommen werden, sollte aber spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Leistungen können frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden.

Voraussetzungen

Sie müssen sich als arbeitsuchend / arbeitslos melden, wenn

  • Sie Ihre Kündigung erhalten haben,
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird,
  • Sie im erwerbsfähigen Alter sind (über 16 Jahre bis zum regulären Rentenalter / Regelaltersgrenze
  • Sie zur Vermittlung von Arbeit zur Verfügung stehen (Sie nicht krankgeschrieben sind).
     
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An wen muss ich mich wenden?
  • für die Arbeitsuchendmeldung: jede Agentur für Arbeit (Arbeitsamt),empfohlen wird die für Ihren Wohn- oder Arbeitsort zuständige Agentur oder die bundesweit einheitliche Service-Rufnummer 01801 555 111 *
  • ab Eintritt der Arbeitslosigkeit: die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Kopie der Lohnsteuerkarte
  • Kündigungsschreiben
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Welche Gebühren fallen an?

Keine

9710449
Welche Fristen muss ich beachten?

Meldung
spätestens drei Tage nach Aussprechen oder Einreichen der Kündigung beziehungsweise spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsverhältnisses
ACHTUNG! Eine verspätete Meldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen.

 

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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich bitte unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) persönlich, schriftlich, online oder am schnellsten telefonisch bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend:
    • bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch Sie selbst innerhalb von drei Tagen
    • in anderen Fällen (Beispiel: befristeter Arbeitsvertrag) spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung (Versicherungspflichtverhältnis).
  • Die Arbeitslosmeldung gilt zugleich als Antrag auf Leistungen, Sie erhalten bei Ihrer persönlichen Vorsprache die erforderlichen Antragsformulare für Arbeitslosengeld.
    • Füllen Sie die Anträge vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
    • Möchten Sie den Antrag und die nötigen Unterlagen persönlich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur abgeben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der bundesweit einheitlichen Service-Rufnummer 01801 555 111

Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin bearbeitet den Antrag in Ihrem Beisein und informiert Sie über Beginn, Dauer, Höhe und Zahlungen Ihrer Leistungen. Sie können die Formulare und Nachweise auch per Post einsenden.

Persönliche Beratung zur Arbeitsvermittlung
Auf Ihre Arbeitsuchendmeldung hin erhalten Sie zeitnah einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Arbeitsvermittler. Bereits während Ihres Beschäftigungsverhältnisses wird im persönlichen Gespräch mit Ihnen ein Bewerberprofil erstellt. Ab diesem Zeitpunkt ist es der Arbeitsagentur möglich, Ihnen passende Vermittlungsvorschläge zuzusenden.

Nutzen Sie in jedem Fall die Möglichkeit, bereits vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit aktiv zu werden und lassen Sie sich zu den Unterstützungsangeboten der Agentur beraten.

WICHTIG! Wenn Sie zur Ersteinladung ohne wichtigen Grund nicht erscheinen, werden Sie aus der Arbeitsvermittlung abgemeldet, da die Agentur die für eine passgenaue Vermittlung erforderlichen Auskünfte nicht aufnehmen kann.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958263 Arbeitslosigkeit
8958519 Finanzielle Notlagen
Zuständige Behörden:

 

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