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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9710392 2011/10/06 13/59/26

Arbeitslosmeldung

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld begehren, müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung kann drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit vorgenommen werden, sollte aber spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Leistungen können frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden.
Sie müssen sich als arbeitsuchend / arbeitslos melden, wenn

  • Sie Ihre Kündigung erhalten haben,
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird,
  • Sie im erwerbsfähigen Alter sind (über 16 Jahre bis zum regulären Rentenalter / "Regelaltersgrenze"),
  • zur Vermittlung von Arbeit zur Verfügung stehen (Sie nicht krankgeschrieben sind).
     
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An wen muss ich mich wenden?

Ab Eintritt der Arbeitslosigkeit an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Kopie der Lohnsteuerkarte
  • Kündigungsschreiben
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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.
Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

ACHTUNG! Eine verspätete Meldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen.
 

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Rechtsgrundlage 9710451
Was sollte ich noch wissen?

Für die telefonische Anzeige steht Ihnen Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr, die bundesweit einheitliche Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung:

Service-Telefon 01801 555 111*. (* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).

WICHTIG! Damit die Meldung wirksam ist, vereinbaren Sie bitte auch in diesen Fällen unbedingt noch einen Termin, um sich persönlich als arbeitsuchend zu melden.

Abfindungen und ähnliche Geldleistungen, die Sie wegen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können sich auf die Zahlung von Arbeitslosengeld auswirken
 

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosmeldung -

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958263 Arbeitslosigkeit
8958519 Finanzielle Notlagen
Zuständige Behörden:

 

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