Inhalt:
Arbeitslosmeldung
| Leistungsbeschreibung |
Sofern Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld begehren, müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung kann drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit vorgenommen werden, sollte aber spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Leistungen können frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Ab Eintritt der Arbeitslosigkeit an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Für die telefonische Anzeige steht Ihnen Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr, die bundesweit einheitliche Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: Abfindungen und ähnliche Geldleistungen, die Sie wegen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können sich auf die Zahlung von Arbeitslosengeld auswirken |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosmeldung - |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitslosigkeit Finanzielle Notlagen |
| Zuständige Behörden: |

