Inhalt:
Arbeitslosengeld (I)
| Leistungsbeschreibung |
Das Arbeitslosengeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar und gehört damit zum eigentlichen Bereich der Arbeitslosenversicherung (im Gegensatz zu dem ab 2005 anstelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe als sozialhifeähnlich ausgestalteten Arbeitslosengeld II).
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| An wen muss ich mich wenden? |
Die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Sie sind verpflichtet, die Arbeitslosigkeit (oder zu erwartende Arbeits-losigkeit) frühzeitig persönlich bei einer Agentur für Arbeit zu melden. Die telefonische Meldung oder eine schriftliche Mitteilung mit Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes reicht aus, wenn Sie einen Termin vereinbaren, um die persönliche Meldung nachzuholen. Die Meldepflicht entsteht unter anderem
ACHTUNG! Erfolgt die Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig, so wird das Arbeitslosengeld für eine Woche gesperrt. Während dieser Sperrzeit besteht kein Sozialversicherungsschutz! |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Nebenverdienst
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| Bemerkungen |
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit - Arbeitslosengeld. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitslosigkeit Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |

