Sie befinden sich hier: Rathaus + Politik / Hessenfinder / Leistungen
Nachricht an die Gemeinde Helsa
9710327 2011/07/22 15/42/20

Arbeitslosengeld (I)

Leistungsbeschreibung

Das Arbeitslosengeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar und gehört damit zum eigentlichen Bereich der Arbeitslosenversicherung (im Gegensatz zu dem ab 2005 anstelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe als sozialhifeähnlich ausgestalteten Arbeitslosengeld II).

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis oder eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit (wie etwa der Grundwehrdienst oder Krankengeldbezug) endet, sind Sie verpflichtet, sich so früh wie möglich bei einer Agentur für Arbeit persönlich zu melden. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

  • Sie müssen arbeitslos sein.
  • Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  • Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.


Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld.


 

9710375
An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)

9710376
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
  • gegebenenfalls Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Nebeneinkommen (vom Arbeitgeber und von Ihnen auszufüllen)
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
  • eine Kopie der Lohnsteuerkarte
9710377
Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.

9710378
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, die Arbeitslosigkeit (oder zu erwartende Arbeits-losigkeit) frühzeitig persönlich bei einer Agentur für Arbeit zu melden. Die telefonische Meldung oder eine schriftliche Mitteilung mit Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes reicht aus, wenn Sie einen Termin vereinbaren, um die persönliche Meldung nachzuholen.

Die Meldepflicht entsteht unter anderem

  • bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis: unverzüglich nach Zugang der Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Meldung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden).
  • bei einem befristeten Arbeitsverhältnis: drei Monate vor dessen Beendigung
  • bei einer außerbetrieblichen Ausbildung im dualen System: drei Monate vor dessen Beendigung

ACHTUNG! Erfolgt die Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig, so wird das Arbeitslosengeld für eine Woche gesperrt. Während dieser Sperrzeit besteht kein Sozialversicherungsschutz!
 

9710379
Rechtsgrundlage 9710382
Was sollte ich noch wissen?

Nebenverdienst
In der Zeit, während der Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie in begrenztem Umfang einer Tätigkeit oder Beschäftigung nachgehen und ein Nebeneinkommen erzielen. Davon bleiben EUR 165 monatlich anrechnungsfrei.

Denken Sie bitte daran: Jede Nebenbeschäftigung (auch unentgeltliche wie etwa ein Ehrenamt) müssen Sie unverzüglich der Agentur für Arbeit melden. Ihr Arbeit- oder Auftraggeber und Sie füllen dazu die "Bescheinigung über Nebeneinkommen" aus. Den Vordruck können Sie sich in der Rubrik "Arbeitslosengeld" der Bundesagentur als Online-Formular abrufen.

Ab einer wöchentlichen Nebenarbeitszeit von 15 Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos, Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt.

 

9710380
Bemerkungen

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit - Arbeitslosengeld.
 

9710381
Formulare
Anliegenkategorien: 8958263 Arbeitslosigkeit
8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden:

 

Zurück