Inhalt:
Apotheke, Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken und überwacht die rund 1.600 hessischen Apotheken durch regelmäßige Inspektionen. Hierbei wird die Einhaltung der Vorschriften auf den Gebieten des Apothekenwesens, des Verkehrs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln und der Heilmittelwerbung kontrolliert. Bei Verstößen erfolgen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Regierungspräsidium Darmstadt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
antragsbedingt (näheres siehe Merkblätter hier) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für standesrechtliche Angelegenheiten der Apotheker sowie Angelegenheiten der Dienstbereitschaft (Notdienst) ist die Landesapothekerkammer Hessen (www.apothekerkammer.de) zuständig. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arzneimittel und Apotheken |
| Zuständige Behörden: |

