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Anmeldung zur Gesetzlichen Unfallversicherung
| Leistungsbeschreibung |
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanzeige erhält. Der Meldepflicht unterliegen auch freiberuflich Tätige, Einrichtungen, Vereine und andere Unternehmen, z.B. mit Beteiligung der öffent-lichen Hand sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Sie gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.
Beschäftigte Ihres Unternehmens sind kraft Gesetzes versichert. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat. Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt sich nach der Branche Ihres Unternehmensschwerpunktes. Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Ihr Unternehmen zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft (die Adressen finden Sie hier ) oder telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) oder per E-Mail (info@dguv.de) . Die Infoline kann Sie nach Beratung auch direkt zu dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger verbinden. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
An Informationen werden benötigt:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Keine. |
| Rechtsgrundlage | |
| Anträge / Formulare |
Ein Formular, das Ihnen die Anmeldung Ihres Unternehmens erleichtert, finden Sie hier. |
| Bemerkungen |
Nähere Informationen z.B. zu Fragen der Prävention, zum Umfang des Versicherungsschutzes oder zum Leistungsumfang finden Sie hier: http://www.dguv.de , |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |

