Inhalt:
Anerkennung als Sachverständige/r für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetz
| Leistungsbeschreibung |
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) kann die zuständige Behörde verlangen, dass bestimmte Aufgaben der Erfassung, Erkundung, Beurteilung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen durch Sachverständige erfüllt werden, die nach § 18 BBodSchG zugelassen sind. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Anträge auf Zulassung als Sachverständige oder Sachverständiger können bei der örtlich zuständigen IHK oder der Ingenieurkammer des Landes Hessen gestellt werden. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Über die genauen Anforderungen der für Sie regional zuständigen IHK können Sie sich über die Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages informieren.
|
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr hängt von der Gebührenordnung der jeweils zuständigen IHK ab. Über die Gebührenhöhe bei der für Sie regional zuständigen IHK können Sie sich über die Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages informieren. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Wird über die beantragte Anerkennung nicht innerhalb einer Frist von 18 Monaten entschieden, so gilt sie als erteilt. |
| Rechtsgrundlage |
|
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |

