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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8966012 2011/07/22 15/18/53

Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)

Leistungsbeschreibung

Bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist (veteinfuhr@hmuelv.hessen.de).

Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein.
Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen und in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.

Heimtiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.

Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.

Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.

Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

9030300
An wen muss ich mich wenden?

Bei Einfuhren:
Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bei Innergemeinschaftlichem Verbringen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

9030297
Rechtsgrundlage 9030298
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen und Download der Gesundheitsbescheinigung finden Sie hier.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958622 Tierhaltung
8965621 Landwirtschaft/Veterinärwesen
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Ordnungsamt
Landkreis Kassel