Inhalt:
Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)
| Leistungsbeschreibung |
Bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist (veteinfuhr@hmuelv.hessen.de). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Bei Einfuhren: |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen und Download der Gesundheitsbescheinigung finden Sie hier. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Landwirtschaft/Veterinärwesen |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Ordnungsamt Landkreis Kassel |

